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77 Schritte zu einem ATTRAKTIVEN ARBEITGEBER - DER ARAM QUALITÄTSCHECK
ZIEL:
Die Qualität als Arbeitgeber wird in der Region der NLW weiter ausgebaut und auch bekannt gemacht. Damit soll dem Arbeitskräftemangel in der Region entgegengewirkt werden.
WIRKUNGSBEREICH:
· Bezirk Hermagor
· Gemeinde Feistritz/Gail
· Gemeinde Weissensee
· Gemeinde Stockenboi
WAS:
Der ARAM QUALITÄTS-CHECK umfasst zentrale Handlungsfelder, die für einen attraktiven Arbeitgeber relevant sind:
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WIE:
Der ARAM QUALITÄTS-CHECK wird von den Mitarbeiter:innen eines Unternehmens durchgeführt. Dabei wird die Qualität des Unternehmens als Arbeitgeber überprüft. Die Bewertung wird in Form eines Online-Befragungstools durchgeführt, es können jedoch auch Fragebögen angefordert werden. Die Befragung mittels Fragebögen kann auch in den Sprachen Englisch, Türkisch, Italienisch, Ungarisch und BKS durchgeführt werden. Die Befragung ist anonym. Das Unternehmen wird über die Ergebnisse per E-Mail informiert.
Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt entlang der Aufgabenfelder eines Unternehmens und beinhaltet auch eine Kurzanalyse der Ergebnisse.
ARAM GÜTESIEGEL
Betriebe, die am ARAM QUALITÄTS-CHECK teilgenommen haben, erhalten eine Plakette, die sie als attraktiver Arbeitgeber auszeichnet sowie eine Zertifizierungsurkunde.
Es gibt folgende Auszeichnungen:
Hervorragender Arbeitgeber mit Verbesserungspotenzial * * *
Ausgezeichneter Arbeitgeber * * * *
Das ARAM GÜTESIEGEL gilt für zwei Jahre, dann muss eine Re-Auditierung mittels dem ARAM QUALITÄTS-CHECK durchgeführt werden.
VORTEILE
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Betriebe können die Mitarbeiter:innen-Card beantragen und nutzen
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Betriebe können an der ARAM Weiterbildungsakademie teilnehmen
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Betriebe können kostenlose Beratung zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität teilnehmen
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Betriebe können an der ARAM Jobbörse teilnehmen
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Betriebe werden in das Marketing der Region als attraktive Region aufgenommen
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- Internetseite der Kommission; http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm
- Internetseite des Bundes: https://www.bmlrt.gv.at/land/laendl_entwicklung.html
- Internetseite des Landes: https://www.ktn.gv.at